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VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Bei der Einschätzung von Gefahren für die Allgemeinheit und bei der Beurteilung von Maßnahmen zu ihrer Verhütung oder Bewältigung steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
Bei der Einschätzung von Gefahren für die Allgemeinheit und bei der Beurteilung von Maßnahmen zu ihrer Verhütung oder Bewältigung steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (BVerfG, Urt. v. 16.3.2009, 1 BvR 1978/01, BVerfGE 110, 141.Die genannten Verordnungen sind auch materiell rechtmäßig, insbesondere sind die darin getroffenen Regelungen von der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage gedeckt und halten sich innerhalb des dem Gesetzgeber zustehenden Beurteilungsspielraumes, der ihm bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, zusteht (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.3.2004, 1 BvR 1778/01, BVerfGE 110, 141).
- BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage
Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Gesetzgeber liegt erst dann vor, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.2.2002, 1 BvR 1676/01, NJW 2002, 1638). - VGH Bayern, 11.02.2009 - 20 CS 08.3419
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit; …
Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
März 2009 die Einzelheiten nur an die Gegebenheiten für das Jahr 2009 anpasst, die Impfpflicht an sich aber weiter besteht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.2.2009, Az.: 20 CS 08.3419). - VGH Hessen, 25.09.2008 - 9 B 1455/08
Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
Der Gesetzgeber war sich auch des Risikos der Impfung an sich und der Verwendung nicht zugelassener Impfstoffe im Besonderen bewusst und hat sich bemüht, das Gefährdungspotential möglichst gering zu halten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 25.9.2008, 9 B 1455/08).
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1887
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit; …
Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1885
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit; …
Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1916
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit; …
Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1886
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit; …
Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.
- VG Trier, 28.07.2009 - 1 K 831/08
Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig
Nach alledem ist die angefochtene Allgemeinverfügung von einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage getragen (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Impfpflicht auch: VG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 4 K 1431/09 - VG München, Urteil vom 7. Mai 2009 - M 18 K 08.3359-; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 20 CS 08.3419-; VG Ansbach, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - AN 16 S 08.01911-; VG Regensburg, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - RO 5 K 08.1497-; Hessischer VGH, Beschluss vom 25. September 2008 -9 B 1455/08-, recherchiert in [...]). - VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
Blauzungenkrankheit und Impfpflicht
Damit überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Impfpflicht gegenüber dem Interesse des Antragstellers (vgl. VG München, U. v. 07.05.2009 - M 18 K 08.3359 -, , Bayer. VGH, B. v. 11.02.2009 - 20 CS 08.3419 -, , VGH Hessen, B. v. 25.09.2008 - 9 B 1455/08 -). - VG München, 05.08.2009 - M 18 S 09.1772
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
Im Einzelnen wird zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der die Impfpflicht festlegenden Allgemeinverfügung auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliegt, Bezug genommen. - VG München, 27.07.2009 - M 18 S 09.2123
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Impfpflicht …
Im Einzelnen wird zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der die Impfpflicht festlegenden Allgemeinverfügung auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliegt, Bezug genommen. - VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1595
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
Im Einzelnen wird zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der die Impfpflicht festlegenden Allgemeinverfügung auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliegt, Bezug genommen. - VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1601
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
Im Einzelnen wird zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der die Impfpflicht festlegenden Allgemeinverfügung auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliegt, Bezug genommen. - VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1603
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1642
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1644
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1647
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1651
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1654
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1656
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1660
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1664
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1316
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1340
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1334
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1342
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1027
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1032
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1034
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1038
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1040
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1044
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1046
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1050
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1052
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1077
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1082
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1075
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1087
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1090
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1097
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1099
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1346
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1101
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1348
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1575
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1589
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1579
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1592
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1584
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 15.07.2009 - M 18 S 09.1094
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …
- VG München, 20.07.2009 - M 18 S 09.1649
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Impfpflicht wegen …