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   VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359   

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VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359 (https://dejure.org/2009,73751)
VG München, Entscheidung vom 07.05.2009 - M 18 K 08.3359 (https://dejure.org/2009,73751)
VG München, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - M 18 K 08.3359 (https://dejure.org/2009,73751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bei der Einschätzung von Gefahren für die Allgemeinheit und bei der Beurteilung von Maßnahmen zu ihrer Verhütung oder Bewältigung steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
    Bei der Einschätzung von Gefahren für die Allgemeinheit und bei der Beurteilung von Maßnahmen zu ihrer Verhütung oder Bewältigung steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (BVerfG, Urt. v. 16.3.2009, 1 BvR 1978/01, BVerfGE 110, 141.

    Die genannten Verordnungen sind auch materiell rechtmäßig, insbesondere sind die darin getroffenen Regelungen von der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage gedeckt und halten sich innerhalb des dem Gesetzgeber zustehenden Beurteilungsspielraumes, der ihm bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, zusteht (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.3.2004, 1 BvR 1778/01, BVerfGE 110, 141).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Gesetzgeber liegt erst dann vor, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.2.2002, 1 BvR 1676/01, NJW 2002, 1638).
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 20 CS 08.3419

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit;

    Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
    März 2009 die Einzelheiten nur an die Gegebenheiten für das Jahr 2009 anpasst, die Impfpflicht an sich aber weiter besteht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.2.2009, Az.: 20 CS 08.3419).
  • VGH Hessen, 25.09.2008 - 9 B 1455/08
    Auszug aus VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359
    Der Gesetzgeber war sich auch des Risikos der Impfung an sich und der Verwendung nicht zugelassener Impfstoffe im Besonderen bewusst und hat sich bemüht, das Gefährdungspotential möglichst gering zu halten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 25.9.2008, 9 B 1455/08).
  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1887

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit;

    Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.

    Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1885

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit;

    Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.

    Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.1916

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit;

    Im Einzelnen werde auf das Urteil der Kammer vom 7. Mai 2009 (M 18 K 08.3359), das dem Beschluss beiliege, Bezug genommen.

    Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 und unter Darlegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen rechtsfehlerfrei gelangt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2009 Az. M 18 K 08.3359 weiter ausgeführt:.

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